Damit Sie einen ersten Überblick über die Beantragung einer Pflegehilfe bekommen, haben wir für Sie einige wichtige Informationen zusammengestellt.
Was leistet die Pflegekasse?
Bei der Einstufung werden vier Kategorien betrachtet: Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Je nach Bedarf des jeweiligen Patienten wird dann in Pflegegrade eingeteilt. Diese unterscheiden sich wie folgt:
Pflegegrad 1 (Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
Personen, die in einem geringen Maße körperliche Einschränkungen haben. Die Pflegekasse übernimmt einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat.
Pflegegrad 2 (Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
Personen, die einen Bedarf an Hilfe aufgrund eingeschränkter Alltags-kompetenz haben. Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen und keine Einschränkung in der Alltagskompetenz haben. Dabei muss Hilfebedarf bestehen für wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) mindestens einmal täglich sowie mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft. Die Grundpflege muss dabei wöchentlich einen Tagesdurchschnitt von 45 Minuten betragen, wobei der Gesamtbedarf mindestens 90 Minuten pro Tag betragen muss. Die Pflegekasse trägt Leistungen des Pflegedienstes bis 724 Euro. Das Pflegegeld hingegen beträgt maximal 316 Euro. Wenn Angehörige den Pflegedienst unterstützen, bezahlt die Pflegekasse eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistung.
Pflegegrad 3 (Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
Personen, die bei der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung Unterstützung benötigen und Einschränkung in der Alltags-kompetenz haben. Dabei muss Hilfebedarf bestehen für wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität (Grundpflege) mindestens einmal täglich sowie mehrfach in der Woche Hilfe bei der Hauswirtschaft. Darunter fallen auch Personen, die mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen, jedoch keine Beeinträchtigung der Alltags-kompetenz vor liegt. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen, insgesamt müssen drei Stunden aufgebracht werden. Die Pflegekasse zahlt in dieser Stufe monatlich 1363 Euro, das Pflegegeld liegt maximal bei 545 Euro. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich.
Pflegegrad 4 (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten)
Personen, die mindestens dreimal täglich Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung in Anspruch nehmen müssen, und eine Beeinträchtigung der Alltags-kompetenz vor liegt. Dabei muss der Tagesdurchschnitt der Grundpflege bei zwei Stunden liegen, insgesamt müssen drei Stunden aufgebracht werden. Darunter fallen auch Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind, aber keine Einschränkungen in der Alltags-kompetenz aufweisen. Insgesamt muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt hier bei fünf Stunden liegen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen.
Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 1693 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 728 Euro monatlich. Auch hier ist eine Kombination aus Pflegedienst und Sachleistung möglich
Pflegegrad 5 (Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung)
Personen, die bei der Grundpflege rund um die Uhr Hilfe benötigen und auch bei der hauswirtschaftlichen Versorgung mehrmals in der Woche auf Unterstützung angewiesen sind, und Einschränkungen in der Alltags-kompetenz aufweisen. Insgesamt muss der wöchentliche Tagesdurchschnitt hier bei fünf Stunden liegen, wobei vier Stunden davon auf die Grundpflege entfallen müssen. Darunter fallen auch Personen mit Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine ohne Einschränkung der Alltags-kompetenz.
Die Pflegekasse finanziert hier einen Betrag von monatlich bis zu 2095 Euro für den Pflegedienst. Das Pflegegeld liegt bei maximal 901 Euro monatlich.
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Gewährleistungshinweis: Der Pflegedienst Seerose übernimmt keine Gewähr für die Aktualität und Richtigkeit der Informationen auf dieser Seite. Vorrangig sind in jedem Falle die Angaben der Pflege- bzw. Krankenkassen.
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